In ihrer letzten Sitzung hat die Senatskommission Grundordnung einschneidende Änderungen an der Gremienordnung beschlossen. Nun soll es auch nicht gewählten Professor*innen ermöglicht werden, an Abstimmungen über Berufungen in den Fachbereichsräten teilzunehmen. Zusätzlich wird den Statusgruppen der Studierenden und Mitarbeiter*innen das Recht genommen, Sondersitzungen einzuberufen.
Die Fachbereichsräte sind das höchste beschlussfähige Gremium der jeweiligen Fachbereiche. Deren Mitglieder werden nun in ihrer demokratischen Legitimität angegriffen, um die Interessen der Professor*innen bei Berufungen durchzuboxen.
Seitens der Senatskommission sollte der Sinn der Fachbereichsratswahlen sowie das Hessische Hochschulgesetz analysiert und darauf basierend Rückschlüsse über die Rechtmäßigkeit des besagten Beschlusses gefällt werden. Entscheidend müssen auch weiterhin die Wahlen sein, anstatt der Anwesenheit nicht gewählter Professor*innen.
Wir sind schockiert darüber, dass die Bedeutung der Studierenden und Mitarbeiter*innen bei Berufungen der Fachbereichsräte beseitigt werden und ganz allgemein eingeschränkt werden soll. Die im Hessischen Hochschulgesetz festgelegte professorale Ein-Stimmen-Mehrheit gab den Minderheiten bisher noch die Möglichkeit bei Uneinigkeit der Professor*innen den Ausschlag zu geben.
Für uns als Juso Hochschulgruppe ist zudem klar, dass wir uns auch mit der bisherigen Regelung, die der professoralen Statusgruppe eine Mehrheit sicherte, nicht zufriedengeben. Diese in § 44 Abs. 2 S. 1 HHG festgelegte Regelung gehört reformiert, sodass es zwischen den Statusgruppen eine ausgeglichenere Machtverteilung geben soll. Auch als Konsequenz dieser demokratiefeindlichen Handlung, muss der Statusgruppe der Professor*innen die faktische Alleinherrschaft im Senat entzogen werden.
Wir fordern nicht nur demokratischere Fachbereichsräte und einen demokratischeren Senat. Wir verlangen ganz grundsätzlich, dass der bestehende § 44 HHG eingehalten wird. Wir dulden keine Aufweichung demokratischer Standards!