Bei der gestrigen Senatssitzung konnten die Grüne Hochschulgruppe an der Uni Frankfurt und wir gemeinsam eine Verlängerung der Abgabefristen für Hausarbeiten bewirken, die vor dem 17. März oder zwischen dem 17. März und 14. Mai ausgeben wurden.
Da die Ausleihe der Bibliotheken seit dem 15. Mai wieder geöffnet ist, starteten nach der bisherigen Regelung die Bearbeitungsfristen zu diesem Zeitpunkt mit einer Verlängerung von sechs Wochen. Dies hätte bewirkt, dass die Bearbeitung von Hausarbeiten während dem derzeitigen Ausnahmesemester hätte erfolgen müssen. Parallel zur wöchentlichen Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen, die zum Nachweis der aktiven Teilnahme derzeit in überfordendem Maße verlangt werden und bereits zu einem deutlich gesteigerten Arbeitspensum führen, hätten Studierende noch zusätzlich ihre Hausarbeiten fertig stellen müssen. Und das, obwohl viele die Bibliothek nicht nur zur Ausleihe, sondern auch als Arbeitsplatz benötigen.
Um einer solche Mehrbelastung während des laufenden Semesters entgegenzuwirken, haben wir eine Verlängerung um pauschal jeweils neun Wochen durchsetzen können (für vor dem 15.5. ausgegebene Hausarbeiten). Dadurch können die aufgrund der Situation verzögerten Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit verfasst werden anstatt komplett im Semester verfasst werden zu müssen. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung.
Fehlende BAföG-Maßnahmen sowie fehlende Regelungen auf Landes- oder Bundesebene hinsichtlich der Fachsemesterzählung im Sommersemester 2020 führen zu einer großen Planungsunsicherheit. Aus diesem Grund sind viele Studierende zum Scheinerwerb gezwungen und können sich nicht aus freien Stücken dazu entscheiden, keine Studienleistungen zu erbringen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Studierende derzeit zusätzlichen individuellen Belastungen ausgesetzt sind und vor besonderen Herausforderungen – wie etwa der Kinderbetreuung – stehen, ist eine angemessene Fristverlängerung unabdingbar.