Faire Bezahlung im Praktischen Jahr – Gute Ausbildung von Mediziner*innen sichern

Dieser Antrag der Juso-Hochschulgruppe Frankfurt wurde 2014 auf dem Bundeskoordinierungstreffen der Juso-Hochschulgruppen beschlossen:

Praktisches Jahr

Das Praktische Jahr soll den Abschluss des Medizinstudiums bilden. Es besteht aus drei Tertialen von je 16 Wochen, in denen die Studierenden jeweils ein Tertial in der Chirurgie, der Inneren Medizin und in einem Wahlfach arbeiten. Die Studierenden sollen in dieser Zeit den Alltag in einer Klinik kennenlernen und auf ihre zukünftige Tätigkeit als Ärzt*in vorbereitet werden. Dazu gehören ganz formelle Dinge, wie Arztbriefe und OP-Berichte schreiben, aber vor allem auch Praktisches, wie Zugänge legen, Nähen und Assistieren bei Operationen. Hierbei sollen die Studierenden das theoretische Wissen, das sie in ihrem bisherigen Studium erlernt haben, praktisch umsetzen, üben und verbessern. Die Studierenden tragen bei der Arbeit bereits viel Verantwortung, denn auch wenn sie offiziell nur unter der Aufsicht von Ärzt*innen arbeiten sollen, sieht dies in der Realität oft anders aus.

Altes Wahlplakat (2014)

Faire Bezahlung

Mit §3 Abs. 4 Satz 8 in der Approbationsordnung für Ärzte(ÄApprO) ist festgelegt, dass es für Kliniken unzulässig ist, Studierenden im Praktischen Jahr Sach- oder Geldleistungen zu gewährleisten, die insgesamt den Bafög-Bedarfssatz für Studierende (597€) übersteigen. Abgesehen davon, dass dieser Bedarfssatz generell viel zu niedrig ist, entspricht diese Entlohnung einem realen Stundenlohn von weniger als vier Euro¹. Den Kliniken steht dabei frei, ob sie überhaupt diesen Maximalwert zahlen, was dazu führt, dass die meisten der Kliniken wesentlich weniger zahlen. 16% der Kliniken zahlen sogar überhaupt keine Vergütung². Dies wird weder dem Aufwand, noch einer angemessen Anerkennung für die erbrachte Leistung gerecht. Deshalb fordern wir die Streichung des §3 Abs. 4 Satz 8 ÄApprO und eine Festlegung der Vergütung auf mindestens 1360€³.

Urlaubstage

Im Praktischen Jahr steht es den Studierenden zu, an 30 Tagen zu fehlen, wobei es unerheblich ist, ob sie auf Grund von Krankheit oder jeglichem anderen Grund fehlen (§3 Abs. 3 ÄApprO). Diese Regelung ignoriert, dass es während einer Krankheit selten möglich ist, sich von dem stressigen Arbeitsalltag eines Praktischen Jahres zu erholen. Außerdem benötigen die Studierenden im Praktischen Jahr die meisten freien Tage, um zu Lernen oder, auf Grund von finanziellen Zwängen, um Lohnarbeit nachzugehen. Diese Fehltage sind somit nicht geeignet Urlaubstage zu ersetzen. Deshalb fordern wir die Regelung so abzuändern, dass allen Studierenden im Praktischen Jahr 30 Urlaubstage zustehen, die nicht mit Fehltagen sonstiger Art verrechnet werden.

Studientag

In vielen Kliniken steht den Studierenden im Praktischen Jahr ein wöchentlicher Studientag zu. An diesem Tag haben die Studierenden frei und können ihr in der Klinik Gelerntes wiederholen, sich auf neue Aufgaben vorbereiten, in freiwillige Lehrveranstaltungen gehen, für das mündlich-praktische Staatsexamen lernen oder sich von Stress im Klinikalltag erholen. Leider schaffen immer mehr Kliniken den Studientag ab, wodurch die ohnehin schon große Belastung von vielen Studierenden noch weiter steigt und vor allem das Vertiefen von Wissen verhindert wird. Deshalb fordern wir einen gesetzlich festgelegten wöchentlichen Studientag, an dem die Studierenden keine obligatorischen Veranstaltungen haben, sondern selbstbestimmt lernen können.

¹Gerechnet mit 160 Stunden pro Monat

²http://www.hartmannbund.de/Zielgruppen/medizinstudenten/leistungen-stud/pj—wer-gibt-was/ (16.11.14)

³160 Stunden x 8,50€ Mindestlohn