Studierendenparlament vom 17.11.2016

Resolution: Keine Einzelmeldepflicht bei der VG WORT! Rahmenvertrag im Sinne guter Studienbedingungen und guter Lehre neu verhandeln!

Das Studierendenparlament – Goethe-Uni Frankfurt am Main hat gestern unsere #Resolution zum neuen Rahmenvertrag der Länder mit der VG WORT einstimmig beschlossen! Das freut uns natürlich. Wir sind #füreuch da und kämpfen für gute #Studenbedingungen und gute #Lehre! Im folgenden findet Ihr den Text der Resolution:

Keine Einzelmeldepflicht bei der VG WORT! Rahmenvertrag im Sinne guter Studienbedingungen und guter Lehre neu verhandeln!

Das Studierendenparlament begrüßt die Entscheidung der Goethe-Universität nicht dem neuen Rahmenvertrag mit der Verwaltungsgesellschaft WORT (VG WORT) beizutreten. Darüber hinaus fordert das Studierendenparlament das Präsidium als auch die Hessische Landesregierung dazu auf, den aktuell vorliegenden Rahmenvertrag neu zu verhandeln. Ein neuer Rahmenvertrag soll nur unter der Voraussetzung beschlossen werden, dass die Bereitstellung und Nutzung von digitalen Texten für Studierende genauso wie für Lehrende uneingeschränkt und unkompliziert möglich ist!

Begründung:
Online-Lernplattformen, wie z.B. OLAT werden an nahezu allen Hochschulen zur Bereitstellung von Literatur, der Organisation von universitären Veranstaltung oder als Austauschplattform zwischen Studierenden genutzt. Die Bereitstellung der Literatur auf den Online-Plattformen ist rechtlich größtenteils über den §52a des Urheberrechts abgedeckt. Hier ist festgehalten, dass für Zwecke der Berufsbildung, Lehrmittel an Institutionen weitergegeben werden dürfen, die keinen kommerziellen Zweck verfolgen. Bisher erfolgte die Vergütung der benutzten Texte über eine Pauschalabgabe der Hochschulen an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Infolge eines Bundesgerichtsurteils zugunsten der VG Wort soll die Pauschalvergütung durch eine Einzelfallabrechnung abgelöst werden. Hierzu haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die VG Wort einen Rahmenvertrag erarbeitet, der zum 01. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Die Einzelfallabrechnung bedeutet nicht nur einen zeitlichen Mehraufwand für Lehrende bei der Meldung, sondern insbesondere im Vorfeld der Meldung. Mit der Meldung ist die Recherche unter welche Kategorie ein Text fällt verbunden, der aufgrund der fehlenden Kompetenzen im Urheberrecht als der größte Zeitaufwand anzusehen ist. Falsche Meldungen werden somit ein weiteres Problem der Einzelfallmeldung sein. Selbst wer dem Rahmenvertrag beitritt, darf eventuell in vielen Fällen benötigte Texte nicht nutzen.

Außerdem hat ein Pilotprojekt an der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/15 die Einzelfallmeldung getestet: Zwei Drittel der befragten Studierenden empfanden die Literaturbeschaffung während des Pilotprojekts als einen Mehraufwand. 25% der Studierenden gaben eine starke Mehrbelastung an.

Dies war nur eine kurze Skizzierung der wichtigsten Gründe. Diese Gründe machen jedoch bereits deutlich, dass der aktuelle Rahmenvertrag in keiner Weise hinnehmbar ist.

Du hast fragen? Dann schreibt uns an info(at)jusos-uni-frankfurt.de
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