Nach NRW ist Hessen nun das zweite Bundesland, dass die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie und dessen Auswirkung auf den Unibetrieb um ein Semester verlängert. Wir begrüßen diesen Schritt, da dadurch BAföG-Bezieher*innen keine Nachteile in Folge der Corona-Pandemie erhalten. Die hessische Landesregierung folgt damit im wesentlichen der von den studentischen Senator*innen der Grünen Hochschulgruppe und unserer Hochschulgruppe initiierten Resolution der letzten Senatssitzung. Es ist allerdings skandalös, dass hier das Land eingreifen muss und es keine bundesweite Regelung gibt. In den 14 anderen Bundesländern warten BaFöG-Bezieher*innen noch immer auf eine Regelung, die ihnen Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie abfedert.
Eine gute Tat reicht jedoch nicht aus. So stehen immer noch viele Student*innen vor einer ungewissen Zukunft, da viele ihren Job aufgrund der Corona-Pandemie verloren haben. Die 200€-Hilfe der Hessischen Landesregierung (die nach zwei Stunden ausgeschöpft war), sowie die 500€-Zuschüsse über 3 Monate der Bundesregierung reichen nicht aus, um die finanziellen Einbußen vieler Student*innen auszugleichen. Hier muss es endlich eine Soforthilfe für Student*innen geben, die ihren Namen verdient. Ob diese vom Bund oder Land kommt, wird für die betroffenen Student*innen am Ende irrelevant sein.